Vorbeugende und begleitende Rechtsberatung in Krise und Insolvenz. Wir bieten die Beratung und Vertretung von Gläubigern und Schuldnern vor und im Insolvenzverfahren. Dabei bringen wir unsere Erfahrungen aus der Insolvenzverwaltung ein.

Sanierungsberatung und die Durchführung von Verhandlungen auf der Grundlage eines tragfähigen Konzepts verlangen schnelles und überlegtes Handeln. Insolvenzrechtliche Zwänge wie auch Chancen haben wir dabei im Blick.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich

  • auf die Beratung in der Krise Ihres Unternehmens, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
  • Prüfung und Einreichung eines schuldnerischen Eigeninsolvenzantrages beim zuständigen Gericht.
  • Erstellung von Sanierungskonzepten für Gewerbetreibende/Freiberufler/kleinere und mittelstädische Unternehmen.
  • Rechtsvertretung in der Privat- und Unternehmensinsolvenz
  • Verhandlungen mit den Gläubigern und dem Insolvenzverwalter
  • Durchsetzung von Gläubigerrechten
  • Rechtliche Vertretung Dritter in Anfechtungsfällen
  • Rechtsberatung und Vertretung in Insolvenzsachen

Rechtsanwalt Peter ist als gerichtlich bestellter Inolvenzverwalter tätig.

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